teilnahmebedingungen Wettbewerb «KOCHWETTBEWERB ZUNGENWURST»
Mit der Teilnahme am Wettbewerb «Gemeinsam für den Gast» stimmest du nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
1. Teilnahme Allgemein
Teilnahmeberechtigt sind alle Lernenden Köchinnen und Köche, inkl. Küchenangestellte im zweiten und dritten Lehrjahr mit Ausbildungsbetrieb im Kanton Bern. Gewinnen können nur Personen mit eingetragenem Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Einsendeschluss ist 30. September 2024. Pro Person kann eine Rezepteingabe gemacht werden. Mit dem Einsenden der Wettbewerbseingabe erklärst du dich damit einverstanden, dass die Rechte an den Rezepten an den Verein Berner Zungenwurst übergehen und von diesem für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Mit der Rezepteingabe akzeptierst du die Veröffentlichung eines Portraits über dich und deinen Lernbetrieb. Das Finalkochen findet am 27. November 2024 statt und ist Bedingung für die Finalteilnahme.
Die Entscheide der Jury sind nicht anfechtbar. Über die Wettbewerbseingaben wird keine Korrespondenz geführt.
2. Teilnahmedaten
Die Zustellung der Preise erfolgt aufgrund der für die Teilnahme notwendigen Angaben. Bei Annahme des Gewinns können die Gewinner auf der offiziellen Webseite namentlich (Name, Vorname, Ort) veröffentlicht werden.
3. Gewinnanspruch
Kann ein Gewinner über die bei der Registrierung angegebenen, persönlichen Daten nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen erreicht werden, hat der Teilnehmende keinen Gewinnanspruch mehr. Für den entsprechenden Preis wird ein neuer Gewinner gezogen. Kann oder will ein Gewinner den Gewinn nicht einlösen, kann der Gewinn in nützlicher Frist an eine gewinnberechtigte Person weiter verschenkt werden oder der Gewinner kann vom Gewinn zurücktreten. In diesem Falle verzichtet der Gewinner auf jeglichen nachträglichen Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut verlost.
4. Allgemein
Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Für Angebote von Drittanbietern gelten die jeweiligen Bestimmungen der Veranstalter/Organisationen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
5. Ausschluss/Manipulation
Automatisch generierte Einträge und Teilnehmer, welche technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Mitarbeiter der beteiligten Verbände und Organisationen und den partizipierenden Firmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen, die die Wahl, den Teilnahmevorgang, die Verlosung oder die Aktions-Seite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstossen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen sowie deren Profile zu sperren. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn ein Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen an der Webseite/Aktion vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten, bei Manipulationen durch Dritte / Teilnehmende, Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb anzupassen, auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
6. Haftungsausschluss
Der Verein Berner Zungenwurst übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in den Inhalten der Promotionsseite, technische Fehler in der Abwicklung sowie Angebote von Drittanbietern. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen. Der Verein Berner Zungenwurst behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Ankündigung anzupassen.
Gerichtsstand ist Bern. Es gilt Schweizer Recht.